Eigentümer können Rechnungen einsehen – in Maßen!

Ein Wohnungseigentümer ist berechtigt, die Anfertigung von Kopien hinreichend genau bezeichneter Belege vom Verwalter zu verlangen, sofern er die Kosten erstattet. Im Einzelfall kann jedoch die Forderung, sämtliche Belege eines Wirtschaftsjahres gegen Kostenerstattung kopiert und zugesandt zu bekommen gegen das Schikane- und Missbrauchsverbot verstoßen.
OLG München, 29.5.2006, Az: 34 Wx 27/06
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