Maximilianstr. 16
53111 Bonn
Telefonzeiten:
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Fr.: von 9-12 Uhr
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Erlaubte und unerlaubte Berufe Auch wenn die Wohnung nur als Wohnungseigentum gekennzeichnet ist, sind bestimmte Berufe erlaubt. |
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Verbietet die Eigentümergemeinschaft nicht ausdrücklich eine berufliche und gewerbliche Nutzung, ist sie erlaubt, wenn die Voraussetzung erfüllt ist: Die abweichende Nutzung stört genauso wenig wie die bestimmungsgemäße Nutzung. Dann sind folgende Berufe in der Eigentumswohnung erlaubt: Urteile dazu: BayObLG Aktenzeichen 2 Z BR 137/98 BayObLG Aktenzeichen 2 Z BR 89/96
Folgende Berufe sind nicht erlaubt in der Eigentumswohnung: |
Wohnungseigentum Erlaubte und unerlaubte Berufe Teileigentum Nutzungsart einschränken und erweitern Gewerbliche Nutzung Arbeiten in der Eigentumswohnung |
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