Haben Sie das gewusst? Hereinholung von 3 Vergleichsangeboten erst ab ca. 3.000,– € erforderlich

Alternativangebote für eine Auftragsvergabe müssen ausnahmsweise dann nicht eingeholt werden, wenn das Auftragsvolumen gering ist oder sich aus anderen Umständen Anhaltspunkte für die Wohnungseigentümer ergeben, dass das vorgelegte Angebot sich im Rahmen des Üblichen bewegt (vgl. LG Frankfurt, Urteil vom 17.05.2018, 2-13 S 26/17). Handelt es sich um kleinere Beträge (unter 3.000,00 €), wird trotz aller Bemühungen die erforderliche Anzahl von Angeboten nicht abgegeben oder ist den Eigentümern die angebotene Leistung bekannt und können diese deren Preiswürdigkeit beurteilen, so ist die Einholung von Alternativangeboten nicht notwendig.

Quelle: Dr. Riecke