Hausgemeinschaft kann Satellitenschüssel abbauen lassen

Parabolantenne muss weg

Die Eigentümergemeinschaft einer Wohnanlage kann durch mehrheitliche Beschlussfassung im Einzelfall die Beseitigung einer die Fassadengestaltung beeinträchtigenden Parabolantenne verlangen.

LG München I (Landgericht München I), Beschluss vom 11.07.2005, – 1 T 17467/04 –