Maximilianstr. 16
53111 Bonn
Telefonzeiten:
Mo. - Do.: 9-12 u. 14-16 Uhr
Fr.: von 9-12 Uhr
Bürozeiten:
Mo. - Do.: 9-17
Fr.: von 9-15 Uhr
1. Was ist geschehen?
Eine Eigentümergemeinschaft beruft ihren Verwalter ab, weil er die Jahresabrechnung für 2001 noch nicht erstellt hat. Ein neuer Verwalter wird im Juli 2002 bestellt. Die noch ausste-hende Jahresabrechnung 2001 kommt trotzdem erst im Oktober 2003 zustande. Ein Woh-nungseigentümer, der seine Wohnung vermietet hat, kann erst jetzt die Betriebskostenab-rechnung für 2001 erstellen. Sie endet zwar mit einem Nachzahlungsbetrag. Diesen muss der Mieter aber nicht zahlen, weil die bei Betriebskostenabrechnungen einzuhaltende Jahresfrist schon längst abgelaufen ist. Deshalb will der Eigentümer den Nachzahlungsbetrag als Scha-densersatz von dem Verwalter einklagen.
Was sagt das Gericht?
Das OLG Düsseldorf weist die Klage ab. Zwar hat der Verwalter seine Pflicht nicht erfüllt, die Jahresabrechnung zu erstellen, sobald ihm alle Unterlagen vorliegen. Dadurch ist dem ver-mietenden Eigentümer ein Schaden entstanden, nämlich die nicht durchsetzbare Nachzah-lungsforderung. Ein Schadensersatzanspruch kommt aber nur in Betracht, wenn der Verwal-ter mit der Abrechnung in Verzug war. Voraussetzung dafür ist eine Mahnung. Eine solche hat der Wohnungseigentümer hier aber nicht ausgesprochen. Die Mahnung war auch nicht ent-behrlich. Insbesondere hat sich der Verwalter nicht „selbst gemahnt“. Dies wäre dann der Fall gewesen, wenn er die Erstellung der Abrechnung zu einem bestimmten Termin angekün-digt hätte und so einer Mahnung zuvor gekommen wäre. Auch die Tatsache, dass der Verwal-ter wusste, dass er gerade wegen der Versäumnisse seines Vorgängers im Hinblick auf die Abrechnung bestellt wurde, macht die Mahnung nicht überflüssig. (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 22.12.2006 – I Wx 160/06)
Was sagt Ihr Anwalt?
Der Verwalter haftet für eine verspätete Jahresabrechnung also grundsätzlich nur, wenn er gemahnt wurde. Aber Vorsicht: Oft ist im Verwaltervertrag eine bestimmte Abrechnungsfrist festgelegt. In diesem Fall macht sich der Verwalter schon bei Nichteinhaltung dieser Frist schadensersatzpflichtig. Auf eine Mahnung kommt es dann nicht mehr an. Auch wenn der Verwalter – etwa im Rahmen einer Eigentümerversammlung – die Erstellung der Jahresab-rechnung bis zu einem bestimmten Termin zusagt, muss er den Termin dann auch einhalten. Denn darin liegt eine „Selbstmahnung“.
Wir sind fachkompetent und kennen die Gesetze…
Wir verwalten seit 1969 Eigentums- und Mietwohnungen, Miet- und Geschäftshäuser zur vollen Entlastung der Eigentümer zu günstigen Konditionen, mit Kompetenz, Professionalität und Engagement. Profitieren Sie von unserer Erfahrung – wir stellen uns Ihren Ansprüchen.
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Einstellungen widerrufen oder anpassen.
Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Einwilligung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookies auswählen.