Kein Beamer in der Eigentümerversammlung – ist das ein Grund zur Kündigung des Verwaltervertrages?

Ein Beiratmitglied verlangte von einem Verwalter, dass er zu der Versammlung einen Beamer mitbringen soll. Der Verwalter ist diesem Verlangen nicht nachgekommen. Das AG Bonn entschied, das der Verwalter nicht verpflichtet ist einen Beamer zu einer Eigentümerversammlung mitzubringen, dies wäre kein Grund für die Kündigung des Verwaltervertrages.

AG Bonn 27 C 21/10m – 7.4.2011