Keine Einholung von Angeboten mehrerer Verwalter vor der Wiederbestellung des Verwalters – WEG §§ 24, 26 –

 

 

Angebote von mehreren Verwaltern müssen im Grundsatz vor der Beschlussfassung der Wohnungseigentümer über die Bestellung eines neuen Verwalters, nicht aber vor der Wiederbestellung des amtierenden Verwalters eingeholt werden.

BGH, Urteil vom 01.04.2011, Az.: V ZR 96/10 (LG Köln)

 

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