Nutzung Hausflur als Raucherzimmer nicht gestattet

Eine Nutzung des Hausflurs als „Raucherzimmer“ kann untersagt werden, wenn ein Wohnungseigentümer täglich bis zu fünf Zigaretten im Treppenhaus raucht. Als Grund wurde angegeben, dass seine Frau das Rauchen in der Wohnung aus gesundheitlichen Gründen nicht verträgt.
(AG Hannover AZ 70 II 414/99).