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Wenn in einer Eigentümerversammlung eine Vertretung zulässig ist, ist eine qualifizierte Protokollierungsklausel dahin auszulegen, dass auch Dritte befugt sind, das Versammlungsprotokoll zu unterschreiben. Bei lediglich einem anwesenden Vertreter der Wohnungseigentümer reicht dann
neben dem Versammlungsleiter die Unterschrift dieser Person aus.
OLG Hamm v. 13.6.2008 – I – 15 Wx 15/0