Sind Rollläden Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum?

 

Sind Rollläden Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum §§ 5 Abs. 1 WEG ???

AG Würzburg, AZ: 30 C 1212/14, 22.01.2015

 

Rollläden stehen dann im Sondereigentum, wenn sie nicht in die Außenwand integriert sind und ohne Beeinträchtigung der äußeren Gestalt montiert oder demontiert werden können.

 

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Quelle: https://www.iurado.de