Substraktionsmethode in Eigentümerversammlung setzt sich durch

Wie das Ergebnis der Beschlussfassung in einer Eigentümerversammlung festgestellt wird, bestimmt mangels entgegenstehender Regelungen in der Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung der Versammlungsleiter.

Die sogenannte Substraktionsmethode setzt sich dabei immer mehr durch. Es werden danach zunächst die Ja-Stimmen gezählt, dann die Nein-Stimmen. Die Enthaltungen werden nicht gesondert berücksichtigt, sondern bleiben außen vor. Das Bayerische Oberlandesgericht hat diese Verfahrensweise unter Bezugnahme auf den Bundesgerichtshof am 10.11.2004 bestätigt (2 ZBR 109/04).