Übertragung von Sanierungsmaßnahmen an den Verwaltungsbeirat

Übertragung von Sanierungsmaßnahmen an den Verwaltungsbeirat

Es verstößt nicht gegen Grundsätze ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn die Eigentümergemeinschaft die Sanierung eines Treppenhauses und den Kostenrahmen selbst festlegt, die Auswahl des Unternehmers aus den vorhandenen Kostenangeboten und Einzelheiten des Farbanstrichs jedoch dem Verwaltungsbeirat übertragt.

KG, Beschluss vom 10.09.2003 – 24 W 141/02