Verwalterpflicht: Rechnungslegung auch bei Fremdgeldkonto, über das Geldbewegungen Dritter geflossen

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft hat gegen ihren (abberufenen) Verwalter Anspruch auf Rechnungslegung und Herausgabe der Unterlagen betreffend eines Fremdgeldkontos, auch wenn über das Konto Geldbewegungen Dritter, wie z.B. Mietzahlungen im Rahmen der Sondereigentumsverwaltung, geflossen sind.

OLG Hamm, Beschl. v. 20.12.2007 – 15 W 41/07
(LG Essen – 9 T 17/06)
WEG § 28; BGB §§ 259, 666 f.

Hier können Sie das Urteil herunterladen:

http://www.bethgeundpartner.de/fileadmin/bethge-data/Presse/MietRB/TA-05-08.pdf