Maximilianstr. 16
53111 Bonn
Telefonzeiten:
Mo. - Do.: 9-12 u. 14-16 Uhr
Fr.: von 9-12 Uhr
Bürozeiten:
Mo. - Do.: 9-17
Fr.: von 9-15 Uhr
Nach einem Beschluss des Bayerischen Obersten Landgerichts (23. März 2005, 2 Z BR 236/04) kann "eine verbindliche Verbrauchserfassung durch Verwendung ungeeichter Zähler nicht erfolgen", wenn der Eichzeitraum für Kaltwasserzähler abgelaufen ist. Die Münchener Richter haben sich hier an 5 Abs. 1 Nr. 1 a) Eichgesetz gehalten, wonach ungeeichte Zähler im geschäftlichen Verkehr nicht genutzt werden dürfen. Hierzu zählt nach Auffassung des Gerichts auch die Verrechnung des Energie- oder Wasserverbrauchs innerhalb einer Wohnanlage. Es komme daher auch nicht darauf an, ob die Zähler unter Umständen fehlerfrei funktionieren.
Folge:
Dies führt dazu, dass dann eine Verteilung der Kaltwasserkosten nach Teilungserklärung bzw. WEG zu erfolgen hat. Dann ist nicht ausgeschlossen, dass Wohnungseigentümer benachteiligt werden, die bei einer Feststellung des Verbrauchs durch Zähler weniger zu zahlen gehabt hätten. Dem Verwalter drohen dann Schadensersatzansprüche, denn zu seinen Aufgaben gehört es regelmäßig, den Ablauf der Eichfristen zu überwachen.
Quelle: Susanne Tank – tank@bethgeundpartner.de
Tipp: Wartungsvertrag für Zähler abschließen. (H. Schlitter)
Wir sind fachkompetent und kennen die Gesetze…
Wir verwalten seit 1969 Eigentums- und Mietwohnungen, Miet- und Geschäftshäuser zur vollen Entlastung der Eigentümer zu günstigen Konditionen, mit Kompetenz, Professionalität und Engagement. Profitieren Sie von unserer Erfahrung – wir stellen uns Ihren Ansprüchen.
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Einstellungen widerrufen oder anpassen.
Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Einwilligung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookies auswählen.