WEG kann Abschließen der Haustür nicht vorschreiben 


Das Abschließen der Haustür kann nicht vorgeschrieben werden. 
Es widerspricht ordnungsgemäßer Verwaltung, die Wohnungseigentümer in der Hausordnung zu verpflichten, die Hauseingangstür nachts abzuschließen. Dies jedenfalls dann, wenn sich die Tür von innen nicht ohne Schlüssel öffnen lässt. 
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 12.05.2015, Az.: 2-13 S 127/12.

 

 

Quelle: http://www.mlseminare.de