Wie sind unangefochten gebliebene Beschlüsse über Jahresabrechnungen zu werten?



Hierzu gleichfalls BGH – Urteil vom 02.12.2011 – Az. V ZR 113/11:
Ist ein Eigentümerbeschluss über eine Jahres- und Einzelabrechnungen bestandskräftig geworden, kommt es auf eine eventuelle Fehlerhaftigkeit des Beschlusses – also der Abrechnung – nicht an, da auch eine fehlerhafte, aber bestandskräftig beschlossene Abrechnung verbindlich ist. Der zum Zeitpunkt der beschlossenen Abrechnung im Grundbuch eingetragene WE schuldet in diesem Fall den sich aus der Abrechnung ergebenden Nachzahlungsbetrag.

 

 

Quelle: http://www.friesrae.de/