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Wenn der Wasserhahn an der Waschmaschine nicht zugedreht wird, ist dies grob fahrlässig.
Ein Zuleitungsschlauch der unter Druck steht, kann porös werden und platzen. Er muss daher vor dem Verlassen der Wohnung geschlossen werden, wenn nicht ein „Aquastop“ eingebaut ist.
OLG Oldenburg
1996-02-28
2 U 304/95