Merkblatt: Bewirtungskosten richtig nachweisen (ab 01.01.2025)

Damit Bewirtungskosten steuerlich anerkannt werden, sind folgende Punkte zu beachten:

1. Steuerliche Abzugsfähigkeit

  • Bewirtung von Geschäftspartnern:
    70 % der Kosten als Betriebsausgaben abziehbar
    100 % der Vorsteuer abziehbar

  • Bewirtung von Arbeitnehmern:
    100 % abziehbar

  • Bewirtung von Geschäftspartnern und Arbeitnehmern gemeinsam:
    Kosten müssen aufgeteilt werden


2. Erforderliche Angaben

Zu jeder Bewirtung müssen festgehalten werden:

  • Ort und Datum der Bewirtung

  • Anlass der Bewirtung

  • Teilnehmer

  • Höhe der Kosten


3. Anforderungen an die Rechnung

Rechnungsbetrag bis 250 €

  • Name und Anschrift der Gaststätte

  • Datum der Bewirtung

  • Art der Speisen und Getränke (z. B. Menü, Tagesgericht)

  • Rechnungsbetrag

Rechnungsbetrag über 250 €

  • Zusätzlich erforderlich:

    • Steuernummer oder USt-IdNr. der Gaststätte

    • Rechnungsnummer

    • Name des bewirtenden Unternehmens


4. Form der Rechnung

  • Die Rechnung muss maschinell erstellt und elektronisch aufgezeichnet sein

  • Handschriftliche oder formlose Belege werden nicht anerkannt


5. Trinkgeld

  • Muss auf der Rechnung stehen oder

  • vom Empfänger auf der Rechnung quittiert werden


6. Unbare Zahlung

  • Bei Überweisung oder Kartenzahlung ggf. Zahlungsnachweis beifügen


7. Digitale Belege

  • Digitale und elektronisch übermittelte Rechnungen sind zulässig

  • Eigenbelege müssen digital erstellt oder unterschrieben und mit der Rechnung gespeichert werden