Gehört ein Ersatzbeiratsmitglied zum Verwaltungsbeirat einer WEG an?

Ein gewähltes Ersatzmitglied gehört nicht zum Beirat an und rückt – ohne Beschluss – dann in den Verwaltungsbeirat nach, wenn ein Verwaltungsbeiratsmitglied aus nicht vorhersehbaren Gründen ausfällt oder bei Amtsniederlegung einzelner Beiräte während einer Amtsperiode ausscheidet.

Ingo Dittmann