Kann ein Wohnungseigentümer einen Umlaufbeschluss einleiten?

Kann ein Wohnungseigentümer einen Umlaufbeschluss einleiten?
Ja, jeder Wohnungseigentümer kann einen Umlaufbeschluss einleiten. Auch Verwaltungsbeiräte und Hausverwalter sind dazu berechtigt.

Auch Umlaufbeschlüsse sind anfechtbar. Die einmonatige Anfechtungsfrist gemäß § 46 Abs. 1 WEG beginnt mit dem Tag des Zugangs der Mitteilung über das Beschlussergebnis durch die Verwaltung an die Eigentümer.