Rauchwarnmelder auch im Sondereigentum sind Gemeinschaftseigentum

Rauchwarnmelder   Rauchwarnmelder dienen auch der Sicherheit des Gebäudes und gehören danach zwingend zum Gemeinschaftseigentum, denn durch sie sollen nicht nur die in den Räumen befindlichen Personen/Bewohner geschützt werden. Auch wenn Rauchwarnmelder in den Räumen des Sondereigentums angebracht werden, handelt es sich insoweit um Gemeinschaftseigentum; sie sind nicht sondereigentumsfähig. AG Ahrensburg, Urteil vom 25.9.2008, 37 […]

Wer entscheidet über den Einsatz von Rauchwarnmeldern im WEG-Recht? Gemeinschaftseigentum oder Sondereigentum?

  Das sind zwei gängige Fragen, die immer wieder gestellt werden. Oftmals mit der Antwort verbunden, dies sei Sache des jeweiligen Eigentümers, da Rauchwarnmelder in Wohnungen als Sondereigentum montiert werden. Aber es gilt:Nur sondereigentumsfähige Teile können rechtswirksam zu Sondereigentum erklärt werden. Anders lautende Bestimmungen in der Teilungserklärung sind nichtig.  Zwingend Gemeinschaftseigentum sind gem. § 5 […]

Rauchwarnmelder zwingend Gemeinschaftseigentum. Erstes Urteil zu Eigentumsverhältnissen und Einbaupflicht.

  Das Problem: Derzeit besteht in vielen Gemeinschaften Unsicherheit bezüglich des Einbaus von Rauchwarnmeldern. Besonders drückt der Schuh in den Bundesländern, in denen zum 31.12.2009 (Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern) oder 31.12.2010 (Hamburg) die ersten landesrechtlichen Nachrüstungsfristen für den Bestand ablaufen. Ist die Gemeinschaft zuständig oder der einzelne Sondereigentümer? Kann der Einbau mit Mehrheit beschlossen werden? Muss der […]

Weitere Auflockerung der Verwaltungshoheit des Sondereigentümers über sein Sondereigentum.

Der Fall: In einer Münchener Wohnungseigentumsanlage mit rd. 200 Wohnungen sind die Holzdoppelfenster sanierungsbedürftig. Nach der Teilungserklärung sind die Innenfenster Sondereigentum, die Außenfenster Gemeinschaftseigentum. Die Eigentümerversammlung beschließt den Austausch aller Holzfenster zugunsten von Kunststofffenstern. Mehrere Wohnungseigentümer fechten an. Begründung: Mit diesem Beschluss würde in ihre Verwaltungshoheit über ihr Sondereigentum eingegriffen. Das Problem: Für die Instandhaltung […]

WEG: OLG München bricht in Verwaltungshoheit des Sondereigentümers ein.

Worum es geht: In der Eigentümerversammlung beschließen die Wohnungseigentümer einer größeren Wohnungsanlage über die Erneuerung der Heizungsanlage. Ein unabhängiger Gutachter soll prüfen, ob eine Erneuerung der Gesamtanlage notwendig ist. Falls ja, soll er den Auftrag an die günstigste Firma vergeben sowie die Thermostatventile und defekten Heizkörper in den Wohnungen austauschen. Ein Eigentümer ficht die Beschlüsse […]

Zählen, Zählen, Zählen! Entscheidung des BGH zur Betriebskosten-Verteilung nach Köpfen.

Mietparteien, die im Mietvertrag eine Abrechnung der Betriebskosten nach Kopfteilen vereinbart haben, geraten häufig in Streit über die Anzahl der tatsächlich in der Wohnung lebenden Personen. Bei einer vereinbarten Umlage nach Kopfzahl ist es für den Vermieter schwierig, die tatsächliche Personenzahl herauszufinden. Denn in einem Mehrfamilienhaus ändert sich die Belegung laufend durch Geburt, Tod, Ein- […]

BFH: Keine Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen oder haushaltsnahe Dienstleistungen bei Barzahlung der Rechnung

zu BFH, Urteil vom 20.11.2008 – VI R 14/08; VI R 22/08 Die Barzahlung einer Rechnung aus der Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen schließt die entsprechenden Aufwendungen von der Steuerermäßigung nach § 35a EStG aus. Dies hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 20.11.2008 entschieden, teilt das Gericht aktuell mit (Az.: VI R […]

BESCHLUSS ÜBER DIE TEILNAHME VON DRITTEN

Beschlussvorschlag: Auf Vorschlag des Verwalters gestattet die Versammlung der Wohnungseigentümer zur Meinungsbildung über den Tagesordnungspunkt „TOP ……………… (z.B. Beseitigung von Fechtigkeitsschäden/Betonsanierung die Anwesenheit des Architekten . . . . . . als Berater in der Versammlung. Das Anwesenheitsrecht ist auf die Behandlung dieses Tagesordnungspunktes beschränkt.

VERSAMMLUNGSAUSSCHLUSS

Beschlussvorschlag: Der als Vertreter der Wohnungseigentümerin . . . . . . erschienene  Herr/Frau . . . . . . wird unter Hinweis auf die Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung, wonach sich Wohnungseigentümer in der Wohnungseigentümerversammlung nur durch den Verwalter, einen Miteigentümer oder einen Ehegatten vertreten lassen können, von der Teilnahme an der Eigentümerversammlung ausgeschlossen.