Versorgungsstopp bei Zahlungsrückständen

Beschlussvorschlag: Es wird der Antrag gestellt, die Wohnungseigentümer mögen beschließen: Der Verwalter wird ermächtigt, bei rechtskräftig titulierten Hausgeldrückstän­den von mindestens zwei vollen Hausgeldmonatsbeträgen zur Vermeidung weiterer steigender Hausgeldrückstände nach vorheriger Abmahnung und Ankündigung mit Zweiwochenfrist gegenüber dem säumigen Wohnungs­eigentümer … die Wohnung/Wohnungen des Schuldners nicht mehr mit Wasser Allgemeinstrom Beheizung zu versorgen. Der Schuldner wird […]

Sonderumlage wegen allgemeiner Liquiditätsenge

Beschlussvorschlag: Es wird der Antrag gestellt, die Wohnungseigentümer mögen beschließen: Zur Schließung der drohenden/bestehenden Liquiditätsenge wird eine Sonderumlage in Höhe von insgesamt € 10.000,– notwendig. Die auf den einzelnen Wohnungseigentümer entfallenden Teilbeträge sind nach Miteigentumsanteilen zu berechnen. Die Sonderumlage ist mit der Beschlussfassung fällig und unverzüglich auf das Gemeinschaftskonto einzuzahlen. Soweit die Wohnungseigentümer am Lastschriftverfahren […]

EICHPFLICHT / ZÄHLERAUSTAUSCH

Beschlussvorschlag: Es wird der Antrag gestellt, die Wohnungseigentümer mögen beschließen: Hiermit wird festgelegt, dass alle eichpflichtigen Erfassungszähler (Wärmemengen-, Kalt- und Warmwasserzähler  auch im Bereich des Sondereigentums zukünftig zum Ablauf der jeweiligen Eichfrist gemeinschaftlich auszutauschen sind, um den gesetzlichen Vorschriften zu entsprechen und eine korrekte Abrechnung zwischen den Miteigentümern sicherzustellen. Alle daraus entstehenden Kosten sind aus […]

VERWENDUNG DER INSTANDHALTUNGSRÜCKLAGE ZUR ÜBERBRÜCKUNG VON LIQUIDITÄTSENGPÄSSEN

Beschlussvorschlag: Es wird der Antrag gestellt, die Eigentümer mögen beschließen: Der Verwalter wird von der Verpflichtung entbunden, die dem Gemeinschaftskonto zufließenden Beträge für die Instandhaltungsrücklage unmittelbar der vorgesehenen Anlageform für die Instandhaltungsrücklage zuzuführen. Um Liquiditätsengpässe und damit Überziehungen des Gemeinschaftskonto zu vermeiden, kann der Verwalter diese Mittel aus der Instandhaltungsrücklage für die Bewirtschaftung des laufenden […]

ÜBERZIEHUNG DES GEMEINSCHAFTSKONTOS (KREDITAUFNAHME) – ORGA

Beschlussvorschlag: Es wird der Antrag gestellt, die Wohnungseigentümer mögen beschließen: Der Verwalter ist berechtigt, bei unvorhergesehenen Liquiditätsengpässen das Gemeinschaftskonto zu überziehen, um die Zahlungsverpflichtungen der Wohnungseigentümergemeinschaft erfüllen zu können. Die Überziehung darf 3/12 des Jahresetats der Wohnungseigentümergemeinschaft nach dem gültigen Wirtschaftsplan – nicht übersteigen. Die Überziehung des Gemeinschaftskontos erfolgt im Rahmen ordnungsgemäßer Verwaltung. Die Wohnungseigentümer […]

SELBSTÄNDIGES BEWEISVERFAHREN

Beschlussvorschlag: Es wird der Antrag gestellt, die Wohnungseigentümer mögen beschließen: Der Verwalter wird ermächtigt, beim zuständigen Amtsgericht ein Selbständiges Beweisverfahren einzuleiten im Namen der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen den Sondereigentümer …………. zu folgenden Beweisfragen: 1 Hat die Maßnahme A des Sondereigentümers … den Trittschallschutz zwischen den Wohnungen Nr. 1 und Nr. 2 nachhaltig verändert? 2 Falls ja: […]