Vermieter nicht gefragt – Hundehaltung in der Mietwohnung
Da andere Mieter auch Hunde hielten, schaffte sich ein Mieter ohne Zustimmung des Vermieters einfach einen Mischlingshund an. Nun musste er den Hund wieder abgeben. Der Vermieter ist frei in seiner Entscheidung, ob er eine Hundehaltung in einer Mietwohnung gestatten will oder nicht, so das LG Köln. Der Sachverhalt In § 25 […]
Für den Vertragsabschluss darf nichts berechnet werden
Ein Vermieter hat nicht das Recht, Bearbeitungsgebühren für den Abschluss der Mietverträge mit seinen Mietern zu berechnen. Das Landgericht Hamburg hat entschieden, dass es sich bei den Kosten für die Vertragsabschlüsse um „klassische Verwaltungskosten“ handele, die der Vermieter aus den Mieteinnahmen zu bestreiten habe.
Umlage von Renovierungskosten bei Modernisierungsmaßnahmen die der Mieter selbst ausführt?
Ein Vermieter darf die Kosten für Renovierungsarbeiten, die infolge von Modernisierungsmaßnahmen erforderlich werden, auf die Mieter umlegen. Dies gilt auch dann, wenn der Mieter entsprechende Arbeiten selbst vornimmt und sich die Aufwendungen nach § 554 Abs. 4 BGB vom Vermieter erstatten lässt.
Nebenkostenumlage nicht einfach nach Wohnungsgröße möglich
Konnten für die Nebenkostenabrechnung einer Mietwohnung die vorhandenen Zähler aus irgendwelchen Gründen nicht abgelesen werden, dürfen die Warmwasser- und Heizungskosten nicht einfach entsprechend der Wohnungsgröße geschätzt und umgelegt werden.
Lärmender Mieter muss für Minderung aufkommen
Verursacht ein Mieter wiederholt und dauerhaft Lärm und stört den Hausfrieden, kann dies die anderen Mieter zur Minderung berechtigen. Der störende Mieter muss dem Vermieter dann die durch die Minderung entgangene Miete ersetzen. AG Bremen, Urteil v. 9.3.2011, 17 C 105/10 Quelle: www.ml-fachinstitut.de
Wer sich zu viel Zeit lässt, bekommt vom Vermieter nichts zurück
Hat ein Mieter in seiner Wohnung Schönheitsreparaturen ausgeführt, obwohl er dazu nach dem Mietvertrag nicht verpflichtet war (etwa weil darin starre Fristen vorgesehen waren), so kann er vom Vermieter Schadenersatz verlangen.
Mietminderung erfasst Miete und Betriebskosten
Bei der jährlichen Betriebskostenabrechnung muss die berechtigte Mietminderung des Mieters berücksichtigt werden, die geminderten Beträge dürfen nicht durch die „Hintertür“ wieder einkassiert werden. „Die Entscheidung ist richtig, sie schafft Rechtssicherheit und Rechtsklarheit“, kommentierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, das Urteil des Bundesgerichtshofs.
Wohnungskündigung: Wegen Eigenbedarfs darf es auch zweimal versucht werden
Hat ein Vermieter einem Mieter wegen Eigenbedarfs die Wohnung aufgekündigt, was im nachfolgenden Gerichtsverfahren aber als unrechtmäßig zurückgewiesen wurde, so hat er damit nicht das Recht verwirkt, (hier: 3) Jahre später mit derselben Begründung das Mietverhältnis beenden zu wollen.
Mieter muss Gesundheitsgefährdung durch Schimmelbefall beweisen
Stützt der Mieter die Minderung der Miete darauf, dass eine Schimmelbildung in den Mieträumen seine Familie gesundheitlich gefährdet und zu einer Krebserkrankung geführt habe, muss er konkret zu Art und Konzentration der Schimmelsporen vortragen sowie ärztliche Atteste vorlegen.
Untervermietung
Rechtsfrage: Berechtigt ein Verstoß des Mieters gegen die im Mietvertrag geregelte Verpflichtung, vor einer Untervermietung die Zustimmung des Vermieters einzuholen, zur ordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses? Hierzu BGH – Urteil vom 02.02.2011 – Az. VIII ZR 74/10: Ist der Mieter zur Untervermietung berechtigt, jedoch nur gegen vorherige (schriftliche) Zustimmung des Vermieters, darf diese Zustimmung nur […]
Abrechnungsfrist von Nebenkosten bei Mietverträgen über Geschäftsräume
§ 556 Abs. 3 Satz 3 BGB ist auf die Gewerberaummiete nicht entsprechend anwendbar. Es fehlt bereits an dem Erfordernis einer unbeabsichtigten Regelungslücke, da kein Anhaltspunkt dafür ersichtlich ist, dass der Gesetzgeber die allein für das Wohnraummietrecht konzipierte Regelung des § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB lediglich versehentlich nicht in den Verweisungskanon des […]
Betriebskostenabrechnung: Wer sich nicht rührt, muss zahlen
Der Mieter muss es innerhalb von 12 Monaten seit Erhalt einer Betriebskostenabrechnung beanstanden, wenn der Vermieter über Betriebskosten abrechnet, für die eine Pauschale vereinbart ist. Der Mieter kann nicht mehr einwenden, dass eine Pauschale vereinbart sei. Diesen Einwand hätte er innerhalb der 12-monatigen Einwendungsfrist erheben müssen. Versäumt er diese Frist, ist die Einwendung nach § […]