BGH: Hat die WEG auch Beschluss-Kompetenz für das Sondereigentum?
BGH: Hat die WEG auch Beschluss-Kompetenz für das Sondereigentum? Endet die Beschlusskompetenz einer WEG buchstäblich an der Türschwelle zum Sondereigentum? Wie Sie wissen, gibt es zahlreiche Gewerke, die zum Gemeinschaftseigentum gehören, die sich aber im Bereich des Sondereigentums befinden. Dazu gehören beispielsweise die Fenster, aber auch Rohre und Leitungen. Doch stellenweise ist der Übergang vom […]
Transport von Fahrrädern in Eigentumswohnungen kann per Mehrheitsbeschluss verboten werden
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft ist berechtigt, per Mehrheitsbeschluss den Transport von Fahrrädern durch das Treppenhaus in die Eigentumswohnungen der Mitglieder der Gemeinschaft zu verbieten, bestätigte das Landgericht München im November 2017. Das gilt auch, wenn die Hausordnung als Bestandteil der Teilungserklärung geändert werden muss. Dass Sie als Wohnungseigentümer keine berechtigten Einwände geltend machen können, wenn Ihre Eigentümergemeinschaft […]
Haben Sie das gewusst? Hereinholung von 3 Vergleichsangeboten erst ab ca. 3.000,– € erforderlich
Alternativangebote für eine Auftragsvergabe müssen ausnahmsweise dann nicht eingeholt werden, wenn das Auftragsvolumen gering ist oder sich aus anderen Umständen Anhaltspunkte für die Wohnungseigentümer ergeben, dass das vorgelegte Angebot sich im Rahmen des Üblichen bewegt (vgl. LG Frankfurt, Urteil vom 17.05.2018, 2-13 S 26/17). Handelt es sich um kleinere Beträge (unter 3.000,00 €), wird trotz […]
Den Begriff „Sanierung“ kennt das WEG nicht, Beschluss daher nichtig
Das Gesetz unterscheidet Instandhaltung, Instandsetzung, bauliche Veränderung, Modernisierung und modernisierende Instandsetzung. Alle diese Begriffe meinen etwas anderes. Den Begriff „Sanierung“ kennt das WEG nicht. Ein Beschluss über „notwendige Sanierungsarbeiten“ ist nicht eindeutig und wäre nicht nur anfechtbar, sondern sogar nichtig. „notwendige Sanierungsarbeiten“ als Beschlussgegenstand AG Hamburg-Blankenese, Urteil vom 11.01.2017, 539 C 41/15, ZMR 2017, 194 […]
Wurde der frühere Beschluss über die Bestellung eines Verwalters erfolgreich angefochten, so kann diese ungültige Wahl nicht mit einem Wiederwahlbeschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft geheilt werden
Der Zweitbeschluss über die Wahl des bisherigen Verwalters ist bzgl. Alternativangeboten so zu behandeln wie die Wiederwahl eines Verwalters (AG Hamburg-Blankenese, Urteil vom 01.04.2015, 539 C 26/14, ZMR 2017, 98). Wurde der frühere Beschluss über die Bestellung eines (neuen) Verwalters erfolgreich angefochten, so kann diese ungültige Wahl nicht mit einem Wiederwahlbeschluss der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer […]
Der Verwalter darf selbst entscheiden, welche Anwaltskanzlei er im Namen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer beauftragt.
Der Verwalter darf selbst entscheiden, welche Anwaltskanzlei er im Namen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer beauftragt. Im Eigentümerbeschluss muss er nur zur außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung bestimmter Ansprüche ermächtigt sein. Es bedarf keiner betragsmäßigen Deckelung der Kosten und auch keiner Einholung von Vergleichsangeboten anderer Kanzleien. Freie Anwaltsauswahl durch den Verwalter nach dessen Ermächtigung AG München, Urteil […]
Vorformulierte Beschlussanträge in die Tagesordnung sind nicht erforderlich
Hinsichtlich der Formulierung der Beschlüsse hat der Verwalter ein Ermessen. Grundsätzlich ist es nicht erforderlich, vorformulierte Beschlussanträge in die Tagesordnung der Einladung aufzunehmen. Selbst wenn dies erfolgt, bleibt es den Wohnungseigentümern unbenommen, von einem Beschlussantrag nach ihrem Ermessen abzuweichen. Sie dürfen nur nicht von dem Gegenstand des angekündigten Beschlusses abweichen, soweit das angekündigte Beschlussthema nicht […]
Haben Sie das gewusst? Ergänzung der Tagesordnung nur bei Einhaltung der Ladungsfrist möglich
Entspricht es den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung, kann ein Wohnungseigentümer die Aufnahme von Tagesordnungspunkten nur dann verlangen, wenn die Ladungsfrist eingehalten werden kann. In einem dem Landgericht München vorliegenden Fall verlangt ein Wohnungseigentümer wegen eines schwierigen technischen Problems an der Heizungsanlage, die Verwaltung im Wege einstweiliger Verfügung zu verpflichten, einen entsprechenden Tagesordnungspunkt für die acht Tage […]
Treffen an Pfingsten: Eigentümerversammlung kann zu diesem Termin möglich sein
Es ist oft gar nicht leicht, einen geeigneten Termin für die gesetzlich vorgeschriebene Eigentümerversammlung zu finden, denn dabei müssen viele verschiedene Interessen in Einklang gebracht werden. Ungewöhnliche Uhrzeiten und bestimmte hohe Feiertage scheiden von vorneherein aus. Der Abend des Pfingstmontags kann nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS aber in Betracht kommen. (Landgericht […]
Name darf genannt werden WEG-Verwalter informierte Eigentümer nach Legionellenbefall
Wenn ein Verwalter nach einem Legionellenbefall im betreuten Objekt in einer Einladung zur Eigentümerversammlung den Namen der betroffenen Partei nennt, dann verstößt er damit nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS nicht gegen die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). (Oberlandesgericht München, Aktenzeichen 20 U 7051/20) Das Urteil im Detail Der Fall: Ein Eigentümer war […]
Räum- und Streupflicht durch Beschluss?
Die Wohnungseigentümer können nicht durch Beschluss zum Räumen und Streuen der Gehwege verpflichtet werden, unabhängig davon, ob es sich um zum Gemeinschaftseigentum gehörende oder öffentliche Flächen handelt. Insoweit besteht keine Beschlusskompetenz. Dies gilt auch für eine Hausordnung, die eine solche Pflicht enthält und die durch Beschluss in Kraft getreten ist. Dem einzelnen Wohnungseigentümer können außerhalb […]
Wer muss die Fenster erneuern?
BGH, Urteil vom 02.03.2012 – V ZR 174/11 Weist die Gemeinschaftsordnung die Pflicht zur Instandhaltung und Instandsetzung der Fenster nebst Rahmen in dem räumlichen Bereich des Sondereigentums den einzelnen Wohnungseigentümern zu und nimmt dabei den Außenanstrich aus, ist eine vollständige Erneuerung der Fenster im Zweifel Sache der Gemeinschaft.*) Quelle: www.ibronlne.de