Nackt auf dem Balkon ist keine Störung des Hausfriedens?

  Es obliegt allein dem Mieter, wo er sich sonnt. AG Merzig -Az: 23 C 1282/04   Nacktsonnen auf Balkon nicht unbedingt Störung des Hausfriedens Vermieter kündigen Mietern wegen Störung des Hausfriedens und wegen Eigenbedarfs Wenn nur die Nachbarn anderer Häuser Anstoß am Lebenswandel einer Mieterin nehmen, stellt das Verhalten einer Mieterin keine Störung des […]

In welchem Rahmen können die WE den Kostenverteilungsschlüssel für Instandhaltungs-/Instandsetzungskosten im Einzelfall auf Grund einer in der TE enthaltenen Öffnungsklausel ändern?

Änderung des Umlageschlüssels   In welchem Rahmen können die WE den Kostenverteilungsschlüssel für Instandhaltungs-/Instandsetzungskosten im Einzelfall auf Grund einer in der TE enthaltenen Öffnungsklausel ändern?   Hierzu BGH, Urteil vom 10.06.2011 – Az.: V ZR 2/10: Die Novellierung des WEG-Rechts hat dazu geführt, dass den WE nunmehr bei der Änderung oder der Durchbrechung von Umlageschlüsseln […]

Absendung einer Einladung zur Eigentümerversammlung ist ausreichend

  Ein Verwalter genügt seiner Pflicht, wenn er zur Einberufung einer Eigentümerversammlung nachweislich Einladungen an alle Eigentümer absendet. Das bestätigte das Amtsgericht Aachen in einem Urteil. Im Oktober 2008 hatte ein Hausverwalter eine Eigentümerversammlung abgehalten. Gegenstand dieser Versammlung war u. a. die Abberufung des Verwalters und Kündigung des Verwaltervertrags.

BGH: Wohnungseigentümer hat Anspruch auf Anbringung einer Satellitenantenne

BGH: Wohnungseigentümer hat Anspruch auf Anbringung einer Satellitenantenne Miteigentümer müssen Parabolantenne dulden – Eigentümergemeinschaft bestimmt Ort für Anbringung der Satellitenschüssel   Der Inhaber einer Eigentumswohnung hat grundsätzlich einen Anspruch darauf, sich per Satellitenfernsehen zu informieren. Den Ort für das Anbringen der Parabolantenne bestimmt allerdings die Wohnungseigentümergemeinschaft. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Immer noch nicht hinreichend bekannt: Jahresabrechnung – Abrechnung zu unrecht entnommener Beträge

    „In die Jahresabrechnung sind vom Verwalter aus dem Gemeinschaftskonto entnommene Beträge einzustellen, ohne dass es darauf ankommt, ob er dazu berechtigt war.“  Ein „Klassiker“ des Wohnungseigentumsrechts: Der Verwalter tätigt eine Ausgabe in dem Glauben, hierzu berechtigt bzw. verpflichtet zu sein. Nachträglich stellt sich heraus, dass die Zahlung nicht hätte erfolgen dürfen. Ein Wohnungseigentümer […]

Hecke zu hoch – Wohnungseigentümer muss schneiden!

Im zu entscheidenden Fall hatte eine Wohnungseigentümergemeinschaft rechtmäßig beschlossen, dass eine 7 Meter hohe Thujenhecke, die sich auf einer Sondernutzungsfläche befand, auf die niedrigst mögliche Höhe zurückzuschneiden ist. Der betroffene Eigentümer vertrat die Auffassung, er müsse dies nur dulden, sei aber nicht verpflichtet, selbst Hand anzulegen da die Hecke mit Erwerb der Wohnung übernommen wurde.

Wohnungseigentumsrecht: Verjährung von Ersatzansprüchen gegen einen Mieter

Wohnungseigentumsrecht: Verjährung von Ersatzansprüchen gegen einen Mieter Beschädigt der Mieter eines Wohnungseigentümers das Gemeinschaftseigentum (hier: den Fahrstuhl), so verjährt der Anspruch auf Schadensersatz, der der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen den Mieter als Schädiger zusteht, innerhalb der regelmäßigen Frist von 3 Jahren und nicht innerhalb der kurzen, mietrechtlichen Verjährungsfrist von 6 Monaten.

Nochmals: Auch unberechtigte Ausgaben gehören in die Jahresabrechnung

BGH, Urteil vom 04.03.2011 – V ZR 156/10 a) In die Jahresabrechnung sind auch solche Ausgaben einzustellen, die der Verwalter unberechtigterweise aus Mitteln der Gemeinschaft getätigt hat.  b) Maßgeblich für die Umlegung der Kosten in den Einzelabrechnungen ist der jeweils einschlägige Verteilungsschlüssel, wie er sich aus einer Vereinbarung, einem Beschluss nach § 16 Abs. 3, 4 […]

Ein alter Zankapfel – Treppenputzen, Schneefegen und Co.:

Jeder Verwalter kennt die ewigen Diskussionen um Frequenz und Qualität der Treppenhausreinigung, das Herausstellen der Mülltonnen, das Schnee- und Eisfegen im Winter. Um hier einmal grundsätzliche Abhilfe zu schaffen, versuchen viele Wohnungseigentümer und Verwalter, entsprechende Regelungen zu beschließen. Im entschiedenen Fall nahm man entsprechende Regelungen in die Hausordnung auf.