WORTMELDUNGEN in einer Eigentümerversammlung (GRUNDSATZBESCHLUSS)

Beschluss-Vorschlag/Antrag:
Wortmeldungen sind per Handzeichen anzumelden. Der Versammlungsleiter*n ruft zu Wortmeldungen auf und erteilt das Wort grundsätzlich in der Reihenfolge der Meldungen. Bei gleichzeitiger Wortmeldung bestimmt er*sie die Reihenfolge. Ein Teilnehmer an der Verhandlung darf das Wort erst ergreifen, wenn es ihm von dem* der Vorsitzenden erteilt ist.