Leistet ein Mieter auf die Betriebskosten Vorauszahlungen, so muss der Vermieter gemäß § 556 Abs. 3 BGB jährlich darüber abrechnen. Zu der immer wieder gestellten Fragen, bis zu welchem Termin der Vermieter eine jährliche Betriebskostenabrechnung erstellen muss, haben wir hier auf Rechtsfragen Online (refrago.de) eine spezielle Rechtsfrage veröffentlicht.
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