Beschlussvorschlag: KOSTENTRAGUNG / INSTANDHALTUNG, KOSTENVERTEILUNG (SPEZIELL: FENSTER, BALKON- U. WOHNUNGSEINGANGSTÜREN).

KOSTENTRAGUNG / INSTANDHALTUNG, KOSTENVERTEILUNG (SPEZIELL: FENSTER, BALKON- U. WOHNUNGSEINGANGSTÜREN).

Die neue Beschlusskompetenz zur Begründung von Kostenverteilungsschlüssel für Erhaltungsmaßnahmen ermöglicht auch, die Kostenverteilung schlicht für die Verteilung der Kosten einzelner Gebäudeteile zu beschließen. Der folgende Beschlussvorschlag hat den Klassiker „Fenster/Balkon-/Wohnungseingangstüren“ zum Inhalt, damit den jeweiligen Sondereigentümer alle Erhaltungskosten für die Fenster und Türen seiner Einheit einschließlich derjenigen für einen Austausch treffen. Entsprechende Beschlüsse sind seit 1.12.2020 wirksam. Altbeschlüsse bleiben indessen mangels Beschlusskompetenz nichtig, solange sie nicht auf eine Öffnungsklausel gestützt werden können. Die neue Beschlusskompetenz in § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG ist auf die Kostenverteilung begrenzt. Für Beschlüsse mit dem Inhalt, dass jeder Eigentümer selbst für die Erhaltung seiner Fenster zu sorgen hat, besteht weiterhin keine Beschlusskompetenz. Diese sind also weiterhin nicht möglich. Es besteht allein die Option, bauwilligen Eigentümern die von ihnen begehrte Maßnahme zu gestatten.

 Beschluss-Vorschlag/Antrag:

Die Wohnungseigentümer beschließen gemäß § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG eine Änderung der Kostenverteilung für Erhaltungsmaßnahmen (Instandhaltung und Instandsetzung sowie Austausch). Die Kosten für Maßnahmen an den Fenstern und Fenstertüren (Balkon-/Terrassentüren), den Rollläden sowie der Wohnungseingangstür im Bereich der jeweiligen Sondereigentumseinheit werden ab sofort dem jeweiligen Sondereigentümer dieser Einheit zur alleinigen Tragung auferlegt. Dies gilt unabhängig davon, ob sich die Bauteile im Sondereigentum oder im gemeinschaftlichen Eigentum befinden. Die Entscheidungskompetenz der Gemeinschaft über das ‚Ob‘ und ‚Wie‘ der Maßnahme bleibt hiervon unberührt.

 

Achtung! Selbst wenn Sie für den Erhalt / Erneuerung  der Fenster Ihrer Wohnung selbst zahlen müssen, bestimmt die Wohnungseigentümergemeinschaft über die Art der Erhaltung. Das bedeutet, die Gemeinschaft entscheidet beispielsweise über das Rahmenmaterial bei neuen Fenstern / Türen oder über die Farbe eines neuen Anstrichs.