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Die Wohnungseigentümerversammlung ist nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) das oberste Beschluss-, Willensbildungs- und Selbstverwaltungsorgan der Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Wohnungseigentümer können Beschlüsse zu verschiedenen Angelegenheiten im Hinblick auf das gemeinschaftliche Eigentum fassen, insbesondere, wenn es um Angelegenheiten der laufenden Verwaltung geht. Hierzu zählen z. B.:
↗ ordnungsgemäße Verwaltungsmaßnahmen
↗ Gebrauchsregelungen für das gemeinschaftliche
Eigentum
↗ die Erhaltung (Instandhaltung und Instandsetzung) des gemeinschaftlichen Eigentums
↗ die Bestellung und die Abberufung eines Verwalters
↗ Vorschüsse und Nachschüsse zur Kostentragung
↗ die Bestellung eines Verwaltungsbeirats
↗ bauliche Veränderungen des gemeinschaftlichen Eigentums
etc.
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Wir sind fachkompetent und kennen die Gesetze…
Wir verwalten seit 1969 Eigentums- und Mietwohnungen, Miet- und Geschäftshäuser zur vollen Entlastung der Eigentümer zu günstigen Konditionen, mit Kompetenz, Professionalität und Engagement. Profitieren Sie von unserer Erfahrung – wir stellen uns Ihren Ansprüchen.
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