Rechts- und Beratungskosten von Instandhaltungsrücklage

  Es entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung, auf eine bevorstehende Instandsetzungsmaßnahme bezogene Kosten der sachverständigen Begutachtung und Rechtsberatung der Instandhaltungsrücklage zu entnehmen.   OLG München, Beschluß v. 2.01.2006, 34 Wx 114/05 in MietRB 2006, 197   Quelle: http://www.kanzlei-anneser.de/  

Einsicht in Unterlagen nur beim Verwalter

  Die Wohnungseigentümer haben zwar ein Recht auf Einsichtnahme in die Verwaltungsunterlagen, dies aber nicht in anderen Räumen als den Geschäftsräumen des Verwalters. Es handelt sich dabei um den sogenannten Leistungsort.

Änderung der Hausordnung gerichtlich kaum überprüfbar

  Bei der Änderung einer Hausordnung haben die Wohnungseigentümer ein Ermessen. Dieses resultiert aus ihrer Verwaltungsautonomie und ist einer gerichtlichen Überprüfung weitgehend entzogen. Ob eine Regelung also notwendig oder zweckmäßig ist, dürfen allein die Eigentümer entscheiden.   OLG Frankfurt. a. M., Beschluß v. 20.03.2006, 20 W 430/04 in Immobilienwirtschaft 2006, 71   Quelle: http://www.kanzlei-anneser.de/   […]

Änderung des vereinbarten Heizkostenverteilungsschlüssels

BGH, Urteil vom 16. 07.2010, Az.: V ZR 221/09, NZM 2010, 707   Sachverhalt: Die WE hatten 1999 einstimmig beschlossen, die Heizungskosten abweichend von der GO allein nach Verbrauch zu verteilen. Im Jahr 2008 beschlossen sie mehrheitlich, die Kosten – beginnend mit dem Wirtschaftsjahr 2009 – im Verhältnis 70:30 nach Verbrauch und Wohnflächen zu verteilen. […]

Nackt auf dem Balkon ist keine Störung des Hausfriedens?

  Es obliegt allein dem Mieter, wo er sich sonnt. AG Merzig -Az: 23 C 1282/04   Nacktsonnen auf Balkon nicht unbedingt Störung des Hausfriedens Vermieter kündigen Mietern wegen Störung des Hausfriedens und wegen Eigenbedarfs Wenn nur die Nachbarn anderer Häuser Anstoß am Lebenswandel einer Mieterin nehmen, stellt das Verhalten einer Mieterin keine Störung des […]

In welchem Rahmen können die WE den Kostenverteilungsschlüssel für Instandhaltungs-/Instandsetzungskosten im Einzelfall auf Grund einer in der TE enthaltenen Öffnungsklausel ändern?

Änderung des Umlageschlüssels   In welchem Rahmen können die WE den Kostenverteilungsschlüssel für Instandhaltungs-/Instandsetzungskosten im Einzelfall auf Grund einer in der TE enthaltenen Öffnungsklausel ändern?   Hierzu BGH, Urteil vom 10.06.2011 – Az.: V ZR 2/10: Die Novellierung des WEG-Rechts hat dazu geführt, dass den WE nunmehr bei der Änderung oder der Durchbrechung von Umlageschlüsseln […]

Absendung einer Einladung zur Eigentümerversammlung ist ausreichend

  Ein Verwalter genügt seiner Pflicht, wenn er zur Einberufung einer Eigentümerversammlung nachweislich Einladungen an alle Eigentümer absendet. Das bestätigte das Amtsgericht Aachen in einem Urteil. Im Oktober 2008 hatte ein Hausverwalter eine Eigentümerversammlung abgehalten. Gegenstand dieser Versammlung war u. a. die Abberufung des Verwalters und Kündigung des Verwaltervertrags.

BGH: Wohnungseigentümer hat Anspruch auf Anbringung einer Satellitenantenne

BGH: Wohnungseigentümer hat Anspruch auf Anbringung einer Satellitenantenne Miteigentümer müssen Parabolantenne dulden – Eigentümergemeinschaft bestimmt Ort für Anbringung der Satellitenschüssel   Der Inhaber einer Eigentumswohnung hat grundsätzlich einen Anspruch darauf, sich per Satellitenfernsehen zu informieren. Den Ort für das Anbringen der Parabolantenne bestimmt allerdings die Wohnungseigentümergemeinschaft. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Immer noch nicht hinreichend bekannt: Jahresabrechnung – Abrechnung zu unrecht entnommener Beträge

    „In die Jahresabrechnung sind vom Verwalter aus dem Gemeinschaftskonto entnommene Beträge einzustellen, ohne dass es darauf ankommt, ob er dazu berechtigt war.“  Ein „Klassiker“ des Wohnungseigentumsrechts: Der Verwalter tätigt eine Ausgabe in dem Glauben, hierzu berechtigt bzw. verpflichtet zu sein. Nachträglich stellt sich heraus, dass die Zahlung nicht hätte erfolgen dürfen. Ein Wohnungseigentümer […]

Hecke zu hoch – Wohnungseigentümer muss schneiden!

Im zu entscheidenden Fall hatte eine Wohnungseigentümergemeinschaft rechtmäßig beschlossen, dass eine 7 Meter hohe Thujenhecke, die sich auf einer Sondernutzungsfläche befand, auf die niedrigst mögliche Höhe zurückzuschneiden ist. Der betroffene Eigentümer vertrat die Auffassung, er müsse dies nur dulden, sei aber nicht verpflichtet, selbst Hand anzulegen da die Hecke mit Erwerb der Wohnung übernommen wurde.